BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Diese Änderungen gelten seit 21. Juli 2026 für Eigentümer

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Diese Änderungen gelten seit 21. Juli 2026 für Eigentümer

Modernes Einfamilienhaus, für das energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Fenstertausch geplant werden

Hinweis: Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein neues Regelwerk. Die Grundförderung von 15 % bleibt zwar erhalten – doch beim iSFP-Bonus, bei den Höchstgrenzen für Mehrfamilienhäuser und bei künftigen Zusatzboni hat sich einiges verändert. Wir zeigen, was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt wissen müssen – inklusive Rechenbeispielen und einem Fördermittelrechner.

Die wichtigste Änderung zum 21. Juli 2026 im Überblick

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst. Nach eigener Aussage soll die Förderung damit „sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter“ werden. An der grundlegenden Struktur der BEG ändert sich nichts – wohl aber an einigen Stellschrauben, die für Eigentümer bares Geld bedeuten:

  • Der iSFP-Bonus von 5 % wird nicht mehr auf die komplette Investitionssumme gewährt, sondern erst ab einem Investitionsvolumen von mehr als 30.000 € – und dann nur für den darüber liegenden Anteil.
  • Bei Mehrfamilienhäusern gelten ab der zweiten Wohneinheit neue, niedrigere Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten.
  • Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein neuer WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) für besonders sanierungsbedürftige Gebäude hinzu.
  • Die Grundförderung von 15 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bleibt unverändert bestehen.

Vorher – Nachher: Die Förderbedingungen im Vergleich

KriteriumBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung Einzelmaßnahmen15 %15 % (unverändert)
iSFP-Bonus+5 % auf die gesamte förderfähige Summe+5 % nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 €
Max. förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit (ohne iSFP)30.000 €30.000 € (unverändert)
Max. förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit (mit iSFP)60.000 €60.000 € (unverändert)
Max. förderfähige Kosten, 2.–6. Wohneinheitje 30.000 €je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €)
Max. förderfähige Kosten, ab 7. Wohneinheitje 30.000 €je 8.000 €
WPB-Bonus für besonders schlechte Gebäudenicht vorhanden+5 % ab Q1 2027 (nur Gebäudehülle, außer reiner Fenstertausch)

Was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer?

  • Kleinere Einzelmaßnahmen unter 30.000 € Investition erhalten trotz vorliegendem iSFP nur noch 15 % statt bisher 20 % Förderung.
  • Erst ab einer Investitionssumme von mehr als 30.000 € wirkt der iSFP-Bonus – und dann nur auf den darüber liegenden Betrag.
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten ab der zweiten Wohneinheit spürbar weniger Fördervolumen als bisher.
  • Wer bereits vor dem 9. Juli 2026 eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen ließ und den Antrag bis zum 20. Juli 2026, 23:59 Uhr gestellt hat, profitiert noch von den alten, günstigeren Konditionen.
  • Bereits bewilligte Anträge sind von der Reform nicht betroffen und laufen zu den ursprünglichen Bedingungen weiter.
  • Ab 2027 kommt für besonders sanierungsbedürftige Gebäude ein zusätzlicher Bonus hinzu – eine zeitliche Planung der Maßnahme kann sich hier lohnen.

Rechenbeispiel Fassadendämmung, 20.000 € Investition, mit iSFP:
Bisher: 4.000 € Zuschuss (20 %) → Ab 21.07.2026: 3.000 € Zuschuss (15 %) → 1.000 € weniger Förderung, da die Investition unterhalb der 30.000-€-Schwelle für den iSFP-Bonus liegt.

Rechenbeispiel Fassadendämmung, 55.000 € Investition, mit iSFP:
Grundförderung: 8.250 € (15 % von 55.000 €) + iSFP-Bonus: 1.250 € (5 % von 25.000 € oberhalb der Schwelle) = 9.500 € Gesamtzuschuss.

Alte Heizkessel im Vergleich zu einer modernen Wärmepumpe – die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen unterstützt den Umstieg
Alte Heiztechnik trifft moderne Wärmepumpe: Auch der Heizungstausch zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Hinweis: Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt.

Fördermittelrechner: So viel Zuschuss bekommen Sie ab 21.07.2026

Mit dem folgenden Rechner schätzen Sie in wenigen Sekunden Ihren voraussichtlichen BAFA-Zuschuss nach den seit 21.07.2026 geltenden Regeln – inklusive gestaffelter Höchstgrenzen und iSFP-Bonus.

Fördermittelrechner: Ihre BAFA-Zuschuss-Schätzung

Beispielrechnung nach den ab 21.07.2026 geltenden Fördersätzen der BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Unverbindlich – die tatsächliche Förderhöhe klärt eine individuelle Energieberatung.

1
Grundförderung (15 %)0 €
iSFP-Bonus (5 % ab 30.000 €)0 €
Max. förderfähige Kosten0 €
Voraussichtlicher Zuschuss
0 €
entspricht 0 % der Investition
Ihre Investition übersteigt die maximal förderfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf Basis der Höchstgrenze berechnet.

Grundlage: BAFA-Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026. Höchstgrenzen gestaffelt: 1. Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2.–6. Wohneinheit je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €), ab 7. Wohneinheit je 8.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 % greift erst für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 € je Wohneinheit. Keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf Vollständigkeit.

Übergangsfristen: Gilt für mich noch das alte Recht?

Die Reform kam mit einer knappen Übergangsfrist: Eine Technische Projektbeschreibung (TPB) musste bis zum 8. Juli 2026 vorliegen, neue TPB konnten vom 9. bis 20. Juli 2026 nicht mehr erstellt werden, und der eigentliche Förderantrag musste bis 20. Juli 2026, 23:59 Uhr bei der BAFA eingehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Konditionen automatisch für alle neuen Anträge. Bereits bewilligte Anträge sind von der Umstellung nicht betroffen.

Unsere Einschätzung als Energieberatung

Für die meisten Einfamilienhaus-Eigentümer bleibt die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen weiterhin attraktiv: Die Grundförderung von 15 % ist unverändert, und bei größeren, gestaffelten Sanierungen entfaltet der iSFP weiterhin seinen vollen Wert. Wichtig ist vor allem, die neue Bemessungsgrundlage des iSFP-Bonus korrekt in die Planung einzurechnen – und bei Mehrfamilienhäusern die neuen, gestaffelten Höchstgrenzen zu berücksichtigen. Ein individueller Sanierungsfahrplan bleibt dabei ein zentrales Planungsinstrument, gerade wenn mehrere Maßnahmen zeitlich gestaffelt umgesetzt werden sollen.

Hand stellt das Thermostat einer Heizung ein – auch die Heizungsoptimierung zählt zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen
Heizungsoptimierung wie die richtige Thermostat-Einstellung gehört ebenfalls zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Individuelle Einschätzung

Lohnt sich Ihre Sanierung noch zu den alten oder erst zu den neuen Konditionen?

Ob Grundförderung, iSFP-Bonus oder gestaffelte Höchstgrenzen – welche Regel für Ihr Gebäude gilt, hängt vom Einzelfall ab. Als unabhängiges Ingenieurbüro prüfen wir Ihre geplanten Maßnahmen, erstellen bei Bedarf Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und begleiten die Antragstellung bei der BAFA.

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Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 23.08.2026.

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