Seit dem 21. Juli 2026 gilt bei der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein neues Regelwerk. Die Grundförderung von 15 % bleibt zwar erhalten – doch beim iSFP-Bonus, bei den Höchstgrenzen für Mehrfamilienhäuser und bei künftigen Zusatzboni hat sich einiges verändert. Wir zeigen, was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt wissen müssen – inklusive Rechenbeispielen und einem Fördermittelrechner.
Die wichtigste Änderung zum 21. Juli 2026 im Überblick
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026 angepasst. Nach eigener Aussage soll die Förderung damit „sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter“ werden. An der grundlegenden Struktur der BEG ändert sich nichts – wohl aber an einigen Stellschrauben, die für Eigentümer bares Geld bedeuten:
- Der iSFP-Bonus von 5 % wird nicht mehr auf die komplette Investitionssumme gewährt, sondern erst ab einem Investitionsvolumen von mehr als 30.000 € – und dann nur für den darüber liegenden Anteil.
- Bei Mehrfamilienhäusern gelten ab der zweiten Wohneinheit neue, niedrigere Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten.
- Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein neuer WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) für besonders sanierungsbedürftige Gebäude hinzu.
- Die Grundförderung von 15 % für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bleibt unverändert bestehen.
Vorher – Nachher: Die Förderbedingungen im Vergleich
| Kriterium | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung Einzelmaßnahmen | 15 % | 15 % (unverändert) |
| iSFP-Bonus | +5 % auf die gesamte förderfähige Summe | +5 % nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 € |
| Max. förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit (ohne iSFP) | 30.000 € | 30.000 € (unverändert) |
| Max. förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit (mit iSFP) | 60.000 € | 60.000 € (unverändert) |
| Max. förderfähige Kosten, 2.–6. Wohneinheit | je 30.000 € | je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €) |
| Max. förderfähige Kosten, ab 7. Wohneinheit | je 30.000 € | je 8.000 € |
| WPB-Bonus für besonders schlechte Gebäude | nicht vorhanden | +5 % ab Q1 2027 (nur Gebäudehülle, außer reiner Fenstertausch) |
Was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer?
- Kleinere Einzelmaßnahmen unter 30.000 € Investition erhalten trotz vorliegendem iSFP nur noch 15 % statt bisher 20 % Förderung.
- Erst ab einer Investitionssumme von mehr als 30.000 € wirkt der iSFP-Bonus – und dann nur auf den darüber liegenden Betrag.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten ab der zweiten Wohneinheit spürbar weniger Fördervolumen als bisher.
- Wer bereits vor dem 9. Juli 2026 eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen ließ und den Antrag bis zum 20. Juli 2026, 23:59 Uhr gestellt hat, profitiert noch von den alten, günstigeren Konditionen.
- Bereits bewilligte Anträge sind von der Reform nicht betroffen und laufen zu den ursprünglichen Bedingungen weiter.
- Ab 2027 kommt für besonders sanierungsbedürftige Gebäude ein zusätzlicher Bonus hinzu – eine zeitliche Planung der Maßnahme kann sich hier lohnen.
Rechenbeispiel Fassadendämmung, 20.000 € Investition, mit iSFP:
Bisher: 4.000 € Zuschuss (20 %) → Ab 21.07.2026: 3.000 € Zuschuss (15 %) → 1.000 € weniger Förderung, da die Investition unterhalb der 30.000-€-Schwelle für den iSFP-Bonus liegt.Rechenbeispiel Fassadendämmung, 55.000 € Investition, mit iSFP:
Grundförderung: 8.250 € (15 % von 55.000 €) + iSFP-Bonus: 1.250 € (5 % von 25.000 € oberhalb der Schwelle) = 9.500 € Gesamtzuschuss.

Hinweis: Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt.
Fördermittelrechner: So viel Zuschuss bekommen Sie ab 21.07.2026
Mit dem folgenden Rechner schätzen Sie in wenigen Sekunden Ihren voraussichtlichen BAFA-Zuschuss nach den seit 21.07.2026 geltenden Regeln – inklusive gestaffelter Höchstgrenzen und iSFP-Bonus.
Fördermittelrechner: Ihre BAFA-Zuschuss-Schätzung
Beispielrechnung nach den ab 21.07.2026 geltenden Fördersätzen der BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Unverbindlich – die tatsächliche Förderhöhe klärt eine individuelle Energieberatung.
Grundlage: BAFA-Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026. Höchstgrenzen gestaffelt: 1. Wohneinheit 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2.–6. Wohneinheit je 15.000 € (mit iSFP je 30.000 €), ab 7. Wohneinheit je 8.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 % greift erst für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 € je Wohneinheit. Keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf Vollständigkeit.

