Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Zuhause

Ein iSFP ist Ihr persönlicher, vom Staat geförderter Fahrplan zur energetischen Sanierung. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und wie viel Förderung Sie dabei erhalten. Die Beratung selbst wird mit 50 % bezuschusst. Zusätzlich verdoppelt ein iSFP die förderfähigen Höchstkosten Ihrer Sanierungsmaßnahmen und sichert Ihnen den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten.

Wichtig: Seit dem 21. Juli 2026 gelten für diesen Bonus neue Regeln. Er wird nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € gewährt. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Neu seit dem 21. Juli 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde bei den Einzelmaßnahmen überarbeitet. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind vor allem drei Punkte entscheidend.

Gültig für Anträge ab 21.07.2026

Das hat sich beim iSFP-Bonus geändert

  • Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €: Liegen Ihre förderfähigen Kosten darunter, entfällt der iSFP-Bonus vollständig. Es bleibt bei der Grundförderung von 15 %.
  • Bonus nur auf den übersteigenden Anteil: Die 5 Prozentpunkte werden nicht mehr auf die gesamte Summe gerechnet, sondern ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 €.
  • Verdoppelte Höchstgrenzen bleiben: Mit einem iSFP steigen die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit auf das Doppelte. Genau darin liegt inzwischen der größere Teil des finanziellen Vorteils.

Beispiel Einfamilienhaus, 40.000 € förderfähige Kosten: 15 % auf die vollen 40.000 € ergeben 6.000 €. Dazu kommen 5 % auf die 10.000 € oberhalb der Schwelle, also 500 €. Gesamtzuschuss: 6.500 €. Ohne iSFP wären nur 30.000 € förderfähig, der Zuschuss läge bei 4.500 €.

Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit

Wohneinheit ohne iSFP mit iSFP
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €

Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für die Anlagentechnik außer Heizung sowie für die Heizungsoptimierung. Der reine Heizungstausch, etwa eine Wärmepumpe, läuft über die KfW und hat eigene Boni.

Ihre Vorteile mit einem iSFP

Ein Sanierungsfahrplan schafft Klarheit, spart bares Geld und gibt Ihnen Sicherheit bei jeder Investitionsentscheidung.

50%

Geförderte Beratung

Die BAFA übernimmt 50 % der Kosten für die iSFP-Erstellung, maximal 650 € bei bis zu zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten.

2×

Doppelte Höchstgrenze

Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit, beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 €. Das ist seit Juli 2026 der stärkste Hebel.

+5%

Bonus ab 30.000 €

Auf den Anteil Ihrer förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 € erhalten Sie 5 Prozentpunkte zusätzlich, also 20 % statt 15 % Förderung.

✓

Klarer Fahrplan

Sie wissen genau, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Keine Fehlinvestitionen, keine bösen Überraschungen.

€

Wertsteigerung

Ein saniertes, energieeffizientes Haus ist mehr wert, verbraucht weniger und ist unabhängiger von steigenden Energiepreisen.

↺

Zeitliche Flexibilität

Sie setzen die Maßnahmen im eigenen Tempo um. Der iSFP bleibt bis zu 15 Jahre gültig, es gelten jeweils die Förderkonditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

So läuft Ihr iSFP ab

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Fahrplan begleiten wir Sie durch jeden Schritt, transparent und unkompliziert.

  1. Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären Ihre Ziele, Ihr Gebäude und Ihre Fördermöglichkeiten, unverbindlich und ohne Herstellerbindung.

  2. Vor-Ort-Termin & Gebäudeaufnahme

    Wir begutachten Ihr Gebäude, erfassen den energetischen Ist-Zustand und dokumentieren alle relevanten Bauteile.

  3. Analyse & Maßnahmenplanung

    Wir berechnen Einsparpotenziale, priorisieren Maßnahmen und stimmen sie auf Ihr Budget und Ihre Lebensplanung ab.

  4. Ihr persönlicher Sanierungsfahrplan

    Sie erhalten den offiziellen iSFP im verständlichen „Sanierungsfahrplan“-Format der dena, mit klaren Schritten und Förderangaben.

  5. Umsetzung & Förderbegleitung

    Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Beantragung der Fördermittel und der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Förderrechner: Was können Sie sparen?

Der Rechner berücksichtigt die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln: Grundförderung 15 %, iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten erst oberhalb von 30.000 € und die mit iSFP verdoppelten Höchstgrenzen.

Ihre Angaben

Bewegen Sie die Regler, die Förderung wird sofort berechnet.


Bis zwei Wohneinheiten liegt der Beratungszuschuss bei maximal 650 €, ab drei Wohneinheiten bei maximal 850 €.

Typisch für ein Einfamilienhaus: ca. 1.300 bis 1.800 €.

Gemeint sind BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die Heizungsoptimierung. Der reine Heizungstausch läuft über die KfW und ist hier nicht enthalten.

Ihre geschätzte Förderung

Energieberatung

Beratungskosten iSFP1.500 €
BAFA-Zuschuss (50 %)650 €
Ihr Eigenanteil850 €
Sanierungsmaßnahmen mit iSFP

anerkannte förderfähige Kosten40.000 €
Grundförderung (15 %)6.000 €
iSFP-Bonus (5 % über 30.000 €)500 €
BEG-Zuschuss gesamt6.500 €
zum Vergleich ohne iSFP4.500 €
2.650 €
geschätzter Vorteil durch den iSFP

Unverbindliche Schätzung nach den BEG-Regeln für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Der Vorteil durch den iSFP setzt sich zusammen aus dem BAFA-Zuschuss zur Beratung und der Differenz zwischen dem BEG-Zuschuss mit und ohne iSFP. Bei Mehrfamilienhäusern hängt die Anwendung der 30.000 €-Schwelle vom konkreten Antrag ab. Die tatsächliche Förderung ermitteln wir im persönlichen Gespräch. Stand: August 2026.

Häufige Fragen zum iSFP

Was genau ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP ist ein standardisiertes, von der dena entwickeltes Beratungsdokument. Es zeigt Ihnen auf einen Blick, welche energetischen Maßnahmen an Ihrem Haus in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, was sie kosten, wie viel Energie sie einsparen und welche Förderung Sie erhalten.

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Der iSFP-Bonus wird seit diesem Stichtag nur noch gewährt, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 € übersteigen. Und er gilt ausschließlich für den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Bei 35.000 € förderfähigen Kosten sind das 5 % auf 5.000 €, also 250 €. Nach der alten Regel wären es 1.750 € gewesen. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingegangen sind, laufen noch nach den alten Konditionen.

Lohnt sich ein iSFP dann überhaupt noch?

In den meisten Fällen ja, allerdings aus einem anderen Grund als früher. Der Hauptvorteil liegt jetzt bei den förderfähigen Höchstkosten: Mit iSFP sind bei der ersten Wohneinheit 60.000 € statt 30.000 € förderfähig. Wer umfassend saniert, holt allein daraus mehrere tausend Euro heraus. Bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 € bringt der Bonus dagegen nichts mehr, der iSFP bleibt dort vor allem ein Planungsinstrument.

Wie hoch ist die Förderung für die Beratung?

Die BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Zuschuss auf 650 € gedeckelt, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten auf 850 €. Wird der Fahrplan zusätzlich in einer Eigentümerversammlung erläutert, kommt einmalig ein Zuschuss von maximal 250 € hinzu.

Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus?

Für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster und Türen, für die Anlagentechnik außer Heizung sowie für die Heizungsoptimierung. Für den reinen Heizungstausch, etwa eine Wärmepumpe, gilt der iSFP-Bonus nicht. Diese Förderung läuft über die KfW und hat eigene Zuschläge.

Wie lange ist mein Sanierungsfahrplan gültig?

Der iSFP ist bis zu 15 Jahre lang die Grundlage für Ihre Förderanträge. Maßgeblich sind aber immer die Förderkonditionen, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung gelten. Ein bereits erstellter Fahrplan sichert Ihnen also keine älteren Fördersätze.

Wie lange dauert die Erstellung?

Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihren fertigen Sanierungsfahrplan in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Bin ich verpflichtet, die Maßnahmen umzusetzen?

Nein. Der iSFP ist eine unverbindliche Empfehlung. Sie entscheiden selbst, ob, wann und in welchem Umfang Sie sanieren.

Starten Sie mit Ihrem Sanierungsfahrplan

Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch. Wir zeigen Ihnen unverbindlich, welche Förderung nach den neuen Regeln für Ihr Gebäude möglich ist.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Wissenswertes

Aktuelle Berichte aus der Energieberatung – Förderprogramme, Sanierung und Praxiswissen.

Gesetze & Pflichten

GESETZE & PFLICHTEN & FÖRDERWISSEN

Hauskauf in NRW: Welche Sanierungspflichten nach dem GModG 2026 gelten

Das GModG hat die Austauschpflicht für alte Heizkessel gestrichen, zwei Nachrüstpflichten bleiben. Was Käufer in NRW innerhalb von zwei Jahren erledigen müssen, welche Landesvorgaben dazukommen und welche Förderung greift.

Bericht lesen