Energetische Baubegleitung nach BEG: Förderung sichern, Ausführungsfehler vermeiden
Die fachliche Begleitung durch einen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteten Experten ist bei den meisten Förderanträgen verpflichtend. Wir übernehmen die energetische Fachplanung, die Kontrolle auf der Baustelle und alle erforderlichen Nachweise, von der Technischen Projektbeschreibung bis zur Bestätigung nach Durchführung.
- 50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
- Erforderlich bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Früherkennung von Ausführungsmängeln auf der Baustelle
- Vollständige Dokumentation bis zur Auszahlung der Förderung
Was ist eine energetische Baubegleitung?
Die energetische Baubegleitung ist die fachliche Überwachung Ihrer Sanierung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten. Anders als eine klassische Bauleitung steuert sie nicht Termine und Kosten, sondern sichert die energetische Qualität der Ausführung: U-Werte, Wärmebrücken, Luftdichtheit und die korrekte Auslegung der Anlagentechnik.

Hinweis: Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt.
Kontrolle vor Ort
Wir prüfen zu den entscheidenden Zeitpunkten, ob die Ausführung dem geplanten energetischen Standard und den technischen Mindestanforderungen entspricht, und dokumentieren den Bauzustand.

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Nachweise und Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten prüfen wir Rechnungen und technische Unterlagen und erstellen den Technischen Projektnachweis, damit Ihre Förderung ausgezahlt werden kann.
Wann eine Baubegleitung erforderlich ist
In diesen vier Fällen sollten Sie uns einbinden, bevor Sie einen Fachbetrieb beauftragen.
Sie beantragen eine BEG-Förderung
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Fördervoraussetzung.
Sie setzen einen iSFP um
Die Maßnahmen aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan werden fachlich begleitet, damit die geplante Wirkung auch tatsächlich erreicht wird.
Sie sanieren in mehreren Schritten
Bei einem mehrstufigen Sanierungsprojekt sorgt die Begleitung dafür, dass die einzelnen Schritte technisch aufeinander abgestimmt bleiben.
Sie möchten sich absichern
Auch ohne Förderpflicht gibt Ihnen die unabhängige Kontrolle Sicherheit gegenüber den ausführenden Betrieben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Voraussetzung für die Förderung
Ohne eingebundenen Energieeffizienz-Experten ist bei den meisten BEG-Einzelmaßnahmen kein Zuschuss möglich.
Fehler früh und günstig beheben
Ein Mangel, der während der Bauphase auffällt, lässt sich deutlich einfacher korrigieren als nach der Fertigstellung.
Schutz vor Rückforderung
Wird die Einhaltung der Mindestanforderungen im Nachweis nicht bestätigt, kann die Förderung gekürzt oder zurückgefordert werden.
Dokumentierter Bauzustand
Fotos, Messwerte und Protokolle belegen die Ausführungsqualität, auch Jahre später gegenüber Dritten.
Sanierungsfahrplan und Baubegleitung kombinieren
Beide Leistungen sind unabhängig voneinander. Gemeinsam ergeben sie den sinnvollsten Weg durch eine mehrstufige Sanierung.
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Schritt 1: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Die energetische Gesamtanalyse Ihres Gebäudes zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Der iSFP erhöht zudem die förderfähigen Höchstgrenzen für spätere Einzelmaßnahmen.
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Schritt 2: Energetische Baubegleitung
Bei der Umsetzung übernehmen wir die Fachplanung, die Kontrolle auf der Baustelle und die Nachweise gegenüber der Förderstelle.
Diese Maßnahmen begleiten wir
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern, Außentüren und Rollladenkästen
- Heizungstausch und Einbau einer Wärmepumpe
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich
- Sommerlicher Wärmeschutz und Anlagentechnik
Der Ablauf in zwölf Schritten
So läuft ein gefördertes Sanierungsvorhaben mit energetischer Baubegleitung ab.
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Vorhaben besprechen und Baubegleitung beauftragen
Wir besprechen Ihr Vorhaben und schließen den Vertrag über Fachplanung und Baubegleitung. Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten gilt nicht als Vorhabenbeginn.
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Angebote von Fachunternehmen einholen
Sie holen Angebote für die Sanierungsmaßnahmen ein, idealerweise mit vollständigen technischen Spezifikationen.
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Angebot technisch und förderrechtlich prüfen
Vor der Umsetzung prüfen wir das Angebot des Fachunternehmens auf Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.
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Vertrag mit dem Fachunternehmen abschließen
Der Liefer- und Leistungsvertrag wird mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung bezüglich der Förderzusage geschlossen.
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Technische Projektbeschreibung und TPB-ID erstellen
Wir erfassen die technischen Daten und die förderfähigen Kosten und erzeugen die individuelle TPB-ID für Ihren Antrag.
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Förderantrag beim BAFA stellen
Sie stellen den Antrag online über das BAFA-Portal und geben dort die bereitgestellte TPB-ID an.
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Prüfung und Zuwendungsbescheid
Die Förderstelle prüft den Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit dem Bewilligungszeitraum.
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Umsetzung und energetische Baubegleitung
Während der Ausführung begleiten wir die energetisch relevanten Arbeiten mit Vor-Ort-Terminen, Kontrolle und Dokumentation. Änderungen stimmen wir vorab ab.
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Fertigstellung, Rechnungen und Abschlussunterlagen
Nach Abschluss der Arbeiten sammeln wir die Schlussrechnungen und die technischen Nachweise der beteiligten Betriebe.
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Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen
Wir erstellen den Technischen Projektnachweis und stellen Ihnen die TPN-ID für den Verwendungsnachweis bereit.
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Verwendungsnachweis einreichen
Sie reichen den Verwendungsnachweis mit der TPN-ID über das Portal der Förderstelle ein.
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Festsetzungsbescheid und Auszahlung
Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie den Festsetzungsbescheid mit dem endgültigen Förderbetrag und die Auszahlung.
Wichtige Fristen
Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung beträgt in der Regel 36 Monate ab Antragstellung. Eine Verlängerung ist im Einzelfall auf Antrag möglich.
Die TPB-ID ist nur zeitlich begrenzt gültig. Antrag und Umsetzung sollten daher zeitnah aufeinander folgen.
Förderung und Kosten
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Stand der hier genannten Konditionen: September 2026.
Zuschuss
Auf die förderfähigen Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Höchstgrenze EFH und ZFH
Förderfähige Höchstkosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern, das entspricht bis zu 2.500 € Zuschuss.
Je Wohneinheit im MFH
Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten, gedeckelt auf 20.000 € förderfähige Kosten.
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot mit ausgewiesenem Eigenanteil.
Hinweis zu den Einzelmaßnahmen
Für die investiven Einzelmaßnahmen selbst gilt ein Grundfördersatz von 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Für den Heizungstausch gilt die separate Heizungsförderung der KfW mit abweichenden Sätzen und Boni.
Häufige Fragen zur energetischen Baubegleitung
Ist die Baubegleitung Pflicht?
Bei den meisten Förderungen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude ja. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Fachplaner eingebunden werden. Für den reinen Heizungstausch über die KfW gelten abweichende Regelungen.
Was kostet die Baubegleitung?
Das Honorar hängt von Umfang und Komplexität des Vorhabens ab. Die förderfähigen Kosten werden mit 50 Prozent bezuschusst und sind je nach Gebäudetyp gedeckelt. Sie erhalten von uns ein Festpreisangebot mit klar ausgewiesenem Eigenanteil.
Was ist der Unterschied zur klassischen Bauleitung?
Eine klassische Bauleitung steuert Termine, Kosten und Gewerke. Die energetische Baubegleitung konzentriert sich auf die energetische Qualität: U-Werte, Wärmebrücken, Luftdichtheit und die korrekte Auslegung der Anlagentechnik.
Wann muss ich Sie einbinden?
Vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Die Technische Projektbeschreibung muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten selbst gilt dabei nicht als Vorhabenbeginn.
Wie oft kommen Sie auf die Baustelle?
Das hängt vom Umfang der Maßnahmen ab. Entscheidend ist weniger die Anzahl als der richtige Zeitpunkt: vor dem Verputzen, vor dem Schließen der Fensteranschlüsse oder vor der Inbetriebnahme der Heizung.
Was passiert, wenn Sie einen Mangel feststellen?
Wir dokumentieren die Abweichung, informieren Sie umgehend und stimmen die Nachbesserung fachlich mit dem ausführenden Betrieb ab, bevor der Bauablauf weitergeht.
Brauche ich einen iSFP, um die Baubegleitung zu beauftragen?
Nein, beide Leistungen sind unabhängig voneinander. Die Kombination ist jedoch sinnvoll, weil ein iSFP die förderfähigen Höchstgrenzen für spätere Einzelmaßnahmen erhöht.
Kann ich eine bewilligte Förderung wieder verlieren?
Ja. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme wie geplant und unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen umgesetzt wird. Wird das im Nachweis nach Durchführung nicht bestätigt, kann die Förderung gekürzt oder zurückgefordert werden.
Kontakt zu Ihrem Energieberater aufnehmen
Kostenloses Erstgespräch für die Baubegleitung, unverbindlich und persönlich.
Sie haben Fragen zu energetischen Sanierungen, Fördermitteln oder möchten Ihren Energieverbrauch senken? Wir beraten Sie unabhängig und individuell.
Im persönlichen Austausch analysieren wir Ihre aktuelle Situation, klären Ihre Ziele und zeigen Ihnen konkrete Möglichkeiten zur Optimierung.
Ingenieurbüro Macht
Junias Macht
Europaring 76
53757 Sankt Augustin
Telefon: 0152 06492008
E-Mail: info@ingenieurbuero-macht.de
Unser Einsatzgebiet im Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung
Hinweis zu den Förderangaben
Alle Angaben zu Fördersätzen, Höchstgrenzen, Fristen und Antragsverfahren auf dieser Seite geben den Stand vom September 2026 wieder. Förderrichtlinien, technische Mindestanforderungen und Verfahrenswege können sich jederzeit und auch kurzfristig ändern, ebenso hängt die Bewilligung von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Für eine verbindliche Einschätzung des aktuellen Stands und Ihrer konkreten Fördermöglichkeiten empfehlen wir ausdrücklich eine persönliche Beratung.
Quellen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Fachplanung und Baubegleitung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Sanierung von Wohngebäuden, Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: energie-effizienz-experten.de
- Inhaltliche Anregung und fachlicher Vergleich: Ingenieurbüro Ravenstein, Energetische Baubegleitung