In fünf Schritten zur passenden Förderung
Finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Förderprogramme für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Frage kommen und wie hoch die Förderung ausfallen kann. Der Check berücksichtigt die neuen Förderbedingungen der BEG ab dem 21.07.2026 und das Programm „Jung kauft Alt“ in der Fassung ab dem 03.08.2026.
- ✓Nur für Wohngebäude
- ✓Stand: Förderregeln ab 21.07.2026
- ✓Dauer: ca. 3 Minuten
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Das gilt seit dem 21.07.2026
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben sich mehrere Fördersätze und Höchstbeträge geändert. Klicken Sie auf ein Thema, um alle Details zu sehen.
KfW 458 HeizungsförderungNeuer Einkommensbonus, weniger Klimabonus
- Grundförderung bleibt bei 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028.
- Er gilt für selbstnutzende Eigentümer:innen beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebszeit.
- Einkommensbonus jetzt dreistufig: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen.
- Familienzuschlag: Mit mindestens einem Kind steigen die Grenzen einmalig um 10.000 €.
- Höchstquote 70 %, bei 40 % Einkommensbonus bis zu 80 %.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen.
KfW 458 HöchstbeträgeFörderfähige Kosten sinken schrittweise
| Antrag ab | 1. Wohneinheit | Klimabonus |
|---|---|---|
| 21.07.2026 | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
| 01.08.2028 | 25.000 € | entfällt |
Wohneinheit 2 bis 6: je 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 €.
BAFA EinzelmaßnahmeniSFP-Bonus nur noch für größere Vorhaben
- Grundförderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 15 %.
- Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € je Einfamilienhaus.
- Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.
- Neu gestaffelt bei Mehrfamilienhäusern: 30.000 € für die 1., je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit (mit iSFP: 60.000 €, 30.000 €, 15.000 €).
- Ein Bonus für Gebäude mit sehr schlechter Effizienz (WPB) ist für Dämmmaßnahmen angekündigt.
KfW 261 EffizienzhausGeringere Tilgungszuschüsse, höhere Kredite
- Tilgungszuschüsse wurden um rund 10 Prozentpunkte gesenkt.
- Effizienzhaus 40: 10 % (EE) bzw. 15 % (NH), Effizienzhaus 55: 5 % bzw. 10 %, Effizienzhaus 70 und 85: 0 % bzw. 5 %, Denkmal: 5 % bzw. 10 %.
- Die EE-Klasse ist jetzt Mindestanforderung, der bisherige EE-Bonus entfällt.
- Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit.
- Bonus für Gebäude mit sehr schlechter Effizienz (WPB) bleibt bei 10 Prozentpunkten.
KfW 308 Jung kauft AltMehr Kredit für Familien seit 03.08.2026
- Kredithöchstbetrag 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei Kindern, 180.000 € ab drei Kindern.
- Einkommensgrenze 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind.
- Gebäude mit Energieeffizienzklasse F, G oder H.
- Neben dem Effizienzhaus 85 EE ist jetzt ein Paket aus Einzelmaßnahmen möglich: Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien, Fenster, Fassade sowie Dach oder oberste Geschossdecke.
- Sanierungsfrist: 54 Monate ab Zusage. Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag.
Weiterhin verfügbarEnergieberatung, Baubegleitung, Ergänzungskredit
- Energieberatung mit iSFP (BAFA): 50 % des Honorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten.
- Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen (BAFA): 50 %, förderfähig bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 2.000 € je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 €).
- Ergänzungskredit KfW 358 und 359: bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt für selbst bewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
§ 35c EStGSteuerbonus als Alternative für Selbstnutzer
- 20 % der Kosten energetischer Maßnahmen werden von der Einkommensteuer abgezogen, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %).
- Höchstens 40.000 € je Objekt, also bis 200.000 € Kosten.
- Nur für selbst bewohntes Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre ist.
- Nicht kombinierbar mit BAFA-Zuschuss oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme. Verschiedene Maßnahmen können aber unterschiedlich gefördert werden.
- Kosten für einen Energieberater können zu 50 % angesetzt werden, wenn die Beratung nicht gefördert wird.
- Ob sich der Steuerbonus lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Steuerlast ab. Stimmen Sie diesen Weg idealerweise mit Ihrer Steuerberatung ab.
Häufige Fragen zur Förderung
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Zuschüssen, Krediten und dem Steuerbonus für Wohngebäude.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung seit dem 21.07.2026?
Über die KfW-Heizungsförderung 458 gibt es 30 % Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (oder einer Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren) zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Dazu kommt ein Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei 40 % Einkommensbonus bis zu 80 %, jeweils auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
Was hat sich mit der BEG-Reform am 21.07.2026 geändert?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 % auf 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich weiter. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig, der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen gilt der iSFP-Bonus von 5 % nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 €. Beim Effizienzhaus (KfW 261) wurden die Tilgungszuschüsse um rund 10 Prozentpunkte gesenkt, der Kredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Die Energieberatung mit iSFP wird vom BAFA mit 50 % gefördert, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Kosten für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Für den Kostenanteil über 30.000 € gibt es zusätzlich 5 % iSFP-Bonus.
Wird die energetische Baubegleitung gefördert?
Ja. Bei Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % auf bis zu 5.000 € förderfähige Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern, also bis zu 2.500 € Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus läuft die Baubegleitung über die KfW mit 50 % Tilgungszuschuss auf bis zu 10.000 € förderfähige Kosten.
Steuerbonus oder Zuschuss: Was ist für Selbstnutzer besser?
Nach § 35c EStG können Selbstnutzer 20 % der Kosten energetischer Maßnahmen über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nicht mit BAFA- oder KfW-Förderung kombinierbar, verschiedene Maßnahmen können aber unterschiedlich gefördert werden. So kann zum Beispiel die Heizung über KfW 458 und die Dämmung über den Steuerbonus laufen. Ob sich das lohnt, hängt von der persönlichen Steuerlast ab und sollte mit einer Steuerberatung abgestimmt werden.
Welche Förderung gibt es beim Kauf eines älteren Hauses?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und ohne vorhandenes Wohneigentum können seit dem 03.08.2026 über „Jung kauft Alt“ (KfW 308) einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 €, 160.000 € oder 180.000 € je nach Kinderzahl erhalten. Das Haus muss die Energieeffizienzklasse F, G oder H haben und innerhalb von 54 Monaten saniert werden. Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt werden.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme. Für die Heizungsförderung muss der Liefer- oder Leistungsvertrag eine auflösende oder aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Für BAFA-Einzelmaßnahmen und das Effizienzhaus erstellt ein Energieeffizienz-Experte vorab die technischen Nachweise. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
Ist das Ergebnis des Fördermittelchecks verbindlich?
Nein. Der Fördermittelcheck dient der Information und ersetzt keine Energie-, Fördermittel- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Richtlinien und Merkblätter von BAFA und KfW sowie die Prüfung im Einzelfall. Weitere Programme von Bund, Ländern und EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.